Rechtsprechung
LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Gasversorgungskunden auf Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte i.R. eines Gasversorgungs-Sonderkundenvertrags mit unwirksamer Preisanpassungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückzahlungsanspruch bei einem Gasversorgungs-Sonderkundenvertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückzahlungsanspruch bei einem Gasversorgungs-Sonderkundenvertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 26.08.2011 - 17 C 378/11
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 248/11
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 79/12
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
- LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter …
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Auf die von der Kammer zugelassene, von der Beklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12 - das Urteil der Kammer aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an die Kammer zurückverwiesen, soweit in dem angefochtenen Urteil zum Nachteil der Beklagten erkannt worden war.Vielmehr ist nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2012, VIII ZR 93/11 [juris Rdnr. 26];… BGH, Urt v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11 [juris Rdnr. 21]; bestätigt durch das die Kammerentscheidung vom 08.02.2012 aufhebende Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12 [juris], eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) mit dem Ergebnis vorzunehmen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht mehr geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.
- EuGH, 21.03.2013 - C-92/11
Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 21.03.2013 - C-92/11, EuZW 2013, 461). - BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof keine Veranlassung zu einer Vorlage des hiesigen Rechtsstreits Sache an den Europäischen Gerichtshof gesehen (vgl. Rdnr. 24ff. des Urt. vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12).
- BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Vielmehr ist nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2012, VIII ZR 93/11 [juris Rdnr. 26]; BGH, Urt v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11 [juris Rdnr. 21]; bestätigt durch das die Kammerentscheidung vom 08.02.2012 aufhebende Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12 [juris], eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) mit dem Ergebnis vorzunehmen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht mehr geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat. - EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in dessen Urteil vom 14.06.2012 - C-618/10 - (NJW 2012, 2257). - BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Zur Begründung wird auf die Entscheidung des BGH vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 (BGHZ 179, 186 ff.) verwiesen, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat. - BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11
Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Vielmehr ist nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2012, VIII ZR 93/11 [juris Rdnr. 26];… BGH, Urt v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11 [juris Rdnr. 21]; bestätigt durch das die Kammerentscheidung vom 08.02.2012 aufhebende Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12 [juris], eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) mit dem Ergebnis vorzunehmen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht mehr geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat. - BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
Auszug aus LG Bonn, 25.09.2013 - 5 S 248/11
Die entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12, 60/12, 79/12, 80/12 u.a. - vollständig geklärt.